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Petra Welk
Dipl.-Kommunikationswirtin | Grafikerin 
Trimburgstraße 5
81249 München
Tel. 089 855511
mail@art-house-design.de
www.art-house-design.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 
DE210328440

Bildnachweis: pixabay.com

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Datenschutz
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Auskunft, Löschung, Sperrung
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Widerspruch Werbe-Mails
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. Januar 2018

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Grafikerin Petra Welk nachfolgend „Grafikerin“ und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Diese Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden § 97 ff. UrhG. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist die Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 
1.3. Die Grafikerin überträgt dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart, die einfachen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Grafikerin und dem Auftraggeber. 
1.4. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 
1.5. Die Grafikerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Grafikerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leitungen SDSt/AGD übliche Vergütung zu verlangen. 
1.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 

2. Vergütung 
2.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD für jede einzelne Leistung (Entwürfe, Reinzeichnungen, Einräumung der Nutzungsrechte) die von der Grafikerin erbracht wurde. 
2.2. Alle Leistungen der Grafikerin, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Grafikerin erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 
2.3. Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht der Grafikerin auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächliche Leistungsvolumen berechnet. Im Zweifel soll die Grafikerin § 315 BGB eine Bestimmung nach billigem Ermessen treffen können. 

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde wird der Grafikerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Grafikerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Grafikerin haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Grafikerin wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Grafikerin schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen inklusive außergerichtlicher Anwaltskosten. 
3.3. Bei der Verwendung von Schriften besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Schriftschnitte (Fonts). Der Kunde ist für die Einhaltung der von der Grafikerin überreichten rechtlichen Vereinbarung mit den Rechteinhabern der Schriftschnitte verantwortlich. Er wird die Nutzungsrechte an den Schriften – soweit erforderlich – gesondert erwerben. 

4. Termine 
4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Grafikerin schriftlich zu bestätigen. Mündliche Terminabsprachen sind ausgeschlossen. 
4.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Grafikerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Grafikerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 
4.3. Befindet sich die Grafikerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Grafikerin schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5. Zahlung und Abnahme 
5.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. 
5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Das Abnehmen des Werkes kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Verweigert der Kunde die Abnahme des Werkes aus gestalterisch-künstlerischen Gründen wird die vereinbarte Vergütung trotzdem fällig. 
5.3. Wird das Werk in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig. Zieht sich ein Auftrag über eine längere Zeitspanne oder erfordert er von der Grafikerin hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagzahlungen zu leisten und zwar, sofern nicht anders vereinbart, 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% des Werkes und 1/3 nach Ablieferung. 
5.4. Bei Zahlungsverzug kann die Grafikerin Verzugszinsen in vorgeschriebener Höhe nach § 288 BGB verlangen. 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster 
6.1. Vor der Vervielfältigung sind der Grafikerin Korrekturmuster vorzulegen. 
6.2. Die Überwachung der Produktion durch die Grafikerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Die Grafikerin ist nach Übernahme der Produktionsüberwachung berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Grafiker 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich.

7. Kennzeichnung 
7.1. Die Grafikerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 

8. Haftung 
8.1. Die Grafikerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 
8.2. Die Grafikerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihres Erfüllungsgehilfen. 
8.3. Sofern die Grafikerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Grafikerin. Die Grafikerin haftet nur für eigenes Verschulden und für grobe Fahrlässigkeit. 
8.4. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 
8.5. Für Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen die vom Auftraggeber abgenommen bzw. freigegeben wurden, entfällt jede Haftung der Grafikerin. Nachträgliche Reklamation des Kunden sind ausgeschlossen. 
8.6. Die Grafikerin haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Unzulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Designarbeiten. 
8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Grafikerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. 

9. Schlussbestimmung 
9.1. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird der Sitz der Grafikerin als Gerichtsstand vereinbart. 
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. 


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